Laut EG-Verordnung müssen die Farbstoffe E110, E104, E122, E129, E102 und E124 ab dem 20. Juli 2010 mit dem Zusatz “Kann Aktivität und Aufmerksamkeit bei Kindern beeinträchtigen“ gekennzeichnet sein.
Meinen Informationen zufolge steht der Deutsche Konditorenbund mit dem Bundesministerium für Verbraucherschutz in Kontakt, um die Zulassung der genannten Farbstoffe aufrechtzuerhalten, da diese in der Konditorei dringend benötigt werden.
Die Forschungsabteilung der Lieferfirma, von der ich meine Lebensmittelfarben beziehe, forscht seit nahezu 12 Monaten und konnte bisher noch keine bemerkenswerten Erfolge erzielen. Sollten sich hier neue Erkenntnisse auftun, werde ich berichten, bzw. sobald dies möglich ist, auf natürliche Farben umsteigen.
